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BVerwG, 12.10.1993 - 4 B 168.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegungserfordernisse für die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache - Prüfungskompetenz des Rechtsmittelgerichts im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Klagerücknahme als Bestandteil eines Vergleichs
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.1993 - 5 S 780/93
- BVerwG, 12.10.1993 - 4 B 168.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 4 B 168.93
Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung von der Revision ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muß im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], stRspr). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 4 B 168.93
Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung von der Revision ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muß im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], stRspr).